Arbeitgeber müssen Personen benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten.
Gesetzliche Grundlagen sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“).
Der ASB bietet hierfür die entsprechenden Aus- und Fortbildungen an. Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen, gerne auch als eine individuell angepasste Inhouse Schulung. Wir lassen Ihnen gerne ein genau auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot zukommen.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
- Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Brandschutzhelfer-Fortbildung
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung.
- Neuerungen im Brandschutz
- Feuerlöschübung (praktische Übung)
- Festigung des Erlernten aus der Ausbildung
Gerne bieten wir Ihnen auch kombinierte Schulungen mit der Aus- und Fortbildung in Erste Hilfe an.